Jetzt bewerben! Forschungspreis 2025


Bildquelle: Adobe Stock
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Im Jahr 2025 sollen erneut Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für innovative Leistungen auf dem Gebiet der Erforschung des Tuberöse Sklerose Complex (TSC) mit dem Forschungspreis der Deutschen Tuberöse Sklerose Stiftung, der mit 10.000 Euro dotiert ist, ausgezeichnet werden.

 

Im Jahr 2023 haben wir den Forschungspreis an Dr. Andrea Oeckinghaus und Prof. Dr. Daniel Kümmel verliehen. Die Biochemiker untersuchten an der Universität Münster die Funktion und Regulation des Tuberöse-Sklerose-Proteinkomplexes (TSC), dessen Störung die seltene Erkrankung verursacht.  Durch die Betrachtung des TSC-Komplexes als molekulare Maschine, der ein vielschichtiger Bauplan mit zahlreichen Bausteinen zugrunde liegt,  konnten die beiden Forschenden neue Einblicke in dessen Funktionsweise erhalten. Dadurch konnten sowohl der Einfluss von in Patienten auftretenden TSC-Mutationen auf die Aktivität des Proteinkomplexes besser verstanden als auch neue Regulationsmechanismen identifiziert werden. Nun sind wir gespannt auf Ihre Arbeiten und freue uns auf Ihr Bewerbungen. 


Art und Dotierung des Preises

Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und steht dem/der Preisträger/in im Rahmen der Forschungsarbeiten zur freien Verfügung. Der Tuberöse Sklerose-Forschungspreis kann auch geteilt und an zwei Personen vergeben werden.


Fördervoraussetzungen

Der Preis wird an Wissenschaftler im deutschsprachigen Raum verliehen; sofern die Rückkehr in den deutschsprachigen Raum geplant ist, können sich auch Wissenschaftler aus dem deutschsprachigen Raum, die in anderen Ländern tätig sind, bewerben. Die Förderung erfolgt einmalig. Nur in gut begründeten Ausnahmefällen kann die Einreichung eines Forschungsvorhabens nach vier Jahren erneut erfolgen. Ausgezeichnet  werden insbesondere Projekte,

  • die eine optimierte molekulargenetische Diagnostik zur Schließung der „diagnostischen Lücke“ sowie die Identifizierung neuer krankheitsverantwortlicher Gene zum Ziel haben.
  • die langfristige therapeutische Konzepte aufzeigen können, und Arbeiten, die neue Angriffspunkte für eine molekularpathologisch begründete Therapie bieten.
  • die sich insbesondere mit populationsbasierten epidemiologischen Fragestellungen zur Erkrankung befassen und/oder zur Entwicklung und Validierung von Früherkennungskonzepten zur Erkrankung mit dem Fernziel einer flächendeckenden Früherkennung beitragen.
  • die zum Ziel haben, Biomarker zur besseren Vorhersage über den Verlauf der Erkrankung an sich oder von Einzelmanifestationen zu etablieren. Dies können sowohl grundlagenwissenschaftliche Arbeiten als auch anwendungsbezogene Untersuchungen sein.
  • welche die Versorgungssituation von erwachsenen Patienten beleuchten (Versorgungsforschung) bzw. Konzepte zur optimierten Versorgung erproben. Besonderer Schwerpunkt sollte hierbei auf der Versorgung geistig behinderter Betroffener liegen.
  • die außerhalb der vorab genannten Bereiche liegen und sich durch besondere Innovativität hinsichtlich der Erforschung der Tuberösen Sklerose auszeichnen.

Verwendungsrichtlinien

Der Preis kann vom Preisträger nach freiem Ermessen verwendet werden und unterliegt keiner Nachweispflicht gegenüber der Deutschen Tuberöse Sklerose Stiftung. Die Annahme des Preises verpflichtet den/die Preisträger/in dazu, die Stiftung in der Danksagung aller wissenschaftlichen Publikationen, die im Kontext dieses Preises entstanden sind, zu erwähnen und der Stiftung unaufgefordert Nachdrucke dieser Arbeiten zukommen zu lassen.


Bewerbungsverfahren

Für den Forschungspreis können sich Wissenschaftler/innen bewerben, die auf dem Gebiet der Erforschung des Tuberöse Sklerose Complex tätig sind. Dabei können sowohl Projekte der Grundlagenforschung, als auch solche mit direktem klinischen Bezug eingereicht werden (siehe nebenstehend). Bewerbungen sind in deutscher Sprache bis zum 15. April 2025  elektronisch (in einer PDF-Datei) an den Vorstand der Stiftung zu richten (info@ts-stiftung.org). Einzureichen sind:

  • Zusammenfassung des eigenen wissenschaftlichen Beitrags zum Forschungsgebiet (max. 3 Seiten à 34 Zeilen)
  • Lebenslauf mit Bild, Datum und Unterschrift versehen
  • Publikationsverzeichnis
  • bis zu zwei eigene Publikationen, die den eigenen Beitrag zum Forschungsgebiet in besonderer Weise charakterisieren
  • Beschreibung geplanter Forschungsprojekte (max. 3 Seiten à 34 Zeilen)
  • eine rechtsfähig unterschriebene Erklärung, aus der hervorgeht, dass die vom Antragsteller gemachten Angaben der Richtigkeit entsprechen und mit der er sich verpflichtet, die Stiftung über Änderungen unverzüglich zu informieren.

Für die Vergabe des Forschungspreises bildet die Stiftung eine Jury, die sich aus den wissenschaftlichen Mitgliedern des Stiftungsbeirates und ggf. vom Stiftungsvorstand berufenen weiteren externen Mitgliedern zusammensetzt. Die Mitglieder der Jury und der Stiftungsvorstand können selbst Bewerber für den Forschungspreis nominieren.

 

Die Jury der Stiftung sichtet alle eingehenden Bewerbungen, bewertet jede zunächst für sich und führt dann eine vergleichende Bewertung durch. Aus allen Bewerbungen und Nominierungen heraus unterbreitet die Jury dem Vorstand der Stiftung eine Empfehlung für den/die Preisträger/in. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Forschungspreises trifft der Stiftungsvorstand. Die Vergabe erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.