TS-Stipendium "Welcome to Cincinnati"

Jetzt bewerben!


Die Deutsche Tuberöse Sklerose Stiftung (Anke und Roland Koch-Stiftung) schreibt für das Jahr 2025 erneut die Vergabe des Tuberöse Sklerose-Stipendiums "Welcome to Cincinnati" aus.  Mediziner erhalten hierüber die einmalige Gelegenheit, die Arbeit der TSC-Clinic am Cincinnati Childrens Hospital Medical Center (CCHMC) und die Besonderheiten in der ganzheitlichen Betreuung von TSC-Patienten in einer der renommiertesten TS-Kliniken der Welt kennenzulernen.

Ziel des Stipendiums ist die vertiefte medizinische und wissenschaftliche Ausbildung durch das Angebot, die Arbeitsweise einer Einrichtung in den USA kennenzulernen. Dabei wird der Schwerpunkt auf den klinischen Bezug gelegt, wobei die TSC-Clinic auch über hervorragende Möglichkeiten der Forschung in allen den Tuberöse Sklerose Complex betreffenden Fachrichtungen verfügt. Bestandteil des Stipendiums ist daneben, die TSC-Arbeit in den USA an anderer Stelle kennenzulernen, zum Beispiel bei Veranstaltungen der TS Alliance oder der Hospitation an anderen TSC-Einrichtungen. Die erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen sollen nach der Rückkehr in den deutschsprachigen Raum in den hiesigen Klinikalltag eingebracht werden. Bewerbungen aus dem Kreis der TSC-Zentren sind besonders erwünscht.


Voraussetzungen

Für das Stipendium können sich sowohl Studenten und Studentinnen im Medizinstudium als auch Ärzte und Ärztinnen bewerben. Studentinnen und Studenten sollen sich mindestens im sechsten Semester des Medizinstudiums befinden. Bewerberinnen bzw. Bewerber mit bereits abgeschlossenen Medizinstudien sollen praktische Erfahrungen mit Patienten, die am Tuberöse Sklerose Complex leiden, vorweisen können. Bei Studentinnen und Studenten sollte im Weiteren ein entsprechendes Interesse in geeigneter Form dokumentiert werden.  


Ausgestaltung des Stipendiums

Das Stipendium umfasst die Reisekosten nach Cincinnati (Ohio) und zurück, die Kosten für die Unterkunft in Cincinnati sowie einen Zuschuss zu den Kosten der Lebenshaltung. Darüber hinaus umfasst das Stipendium die Reisekosten zu bis zu zwei Forschungseinrichtungen innerhalb der USA einschließlich der Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen und die Reise- und Teilnahmekosten an bis zu zwei Veranstaltungen der TS Alliance (amerikanische Selbsthilfeorganisation für Menschen mit TSC). Um möglichst viele Erfahrungen sammeln zu können, ist ein mehrwöchiger Aufenthalt zu planen. Der finanzielle Umfang des Stipendiums wird schließlich abhängig von den Interessenschwerpunkten und der Reiseplanung zwischen der Stiftung und dem Stipendiaten vereinbart, dabei werden auch die Auszahlungsmodalitäten geregelt.

Abschlussbericht

Innerhalb von drei Monaten nach der Rückkehr in den deutschsprachigen Raum legt der Stipendiat einen bebilderten Abschlussbericht vor, der von der Stiftung veröffentlicht wird. Der Bericht soll einen Überblick über die erworbenen Kenntnisse während der Hospitation sowie die Teilnahme an Kongressen, die Beteiligung an Forschungsprojekten und ggf. den Aufenthalt an weiteren Forschungseinrichtungen in den USA geben. Die Annahme des Stipendiums verpflichtet den Stipendiaten zudem dazu, die Stiftung in der Danksagung aller wissenschaftlichen Publikationen, die im Kontext dieser Fördermaßnahme entstanden sind, zu erwähnen und der Stiftung unaufgefordert Nachdrucke dieser Arbeiten zukommen zu lassen.


Bewerbungsverfahren und Vergabe der Förderleistungen

Bewerbungen sind in deutscher Sprache bis zum 15. April 2025  elektronisch (info@ts-stiftung.org) an den Vorstand der Stiftung zu richten. Wir bitten, die Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei zusammenzufassen. Diese bestehen aus:

  • Begleitbrief mit Personalien, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Empfehlungsschreiben der Klinik
  • Lebenslauf mit Bild, Datum und Unterschrift versehen
  • Motivationsschreiben
  • falls bereits Publikationen erfolgt sind, Publikationsverzeichnis
    und bis zu zwei Publikationen
  • falls zutreffend, Beschreibung geplanter Forschungsprojekte
    (max. 3 Seiten à 34 Zeilen)
  • Angaben über bisher erhaltene Stipendien und Fördermittel

Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums trifft der Stiftungsvorstand. Die Vergabe erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.